Sexueller Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener:
Kontaktdaten für Betroffene
Sexueller Missbrauch ist ein Verbrechen, zumal dann, wenn er im Umfeld von Kirche und Kloster geschieht. Unsere Ordensgemeinschaft fühlt sich im Sinn Betroffener zur Verantwortungsübernahme verpflichtet. Betroffene von sexualisierter Gewalt bedürfen eines besonders achtsamen Umgangs. Der erste Schritt kann sein, dass Betroffene mit unserer Gemeinschaft bzw. den unabhängigen Ansprechpersonen Kontakt aufnehmen.
Dabei gilt:
- Die Ansprechpersonen unterliegen nicht den Weisungen des Ordens.
- Über Gespräche mit der unabhängigen Ansprechperson wird der Orden nur mit Einverständnis der betroffenen Person informiert, dies gilt insbesondere für das gemeinsam abgestimmte Protokoll.
- Ort und Ablauf des Gesprächs wird mit der/dem Betroffenen abgestimmt.
Unsere Ansprechpersonen beraten und begleiten bei möglichen weiteren Schritten.
Die Ordensprovinz hat die aktuelle Fassung der „Interventionsordnung“ mit Wirkung vom 30.01.2024 in Kraft gesetzt. Die Rahmenordnung „Prävention“ wurde zuletzt am 05.09.2020 aktualisiert.
Die Ordensprovinz beteiligt sich außerdem am UKA-Verfahren und ermöglicht auf diesem Weg Anerkennungszahlungen für Betroffene.
Personen, die durch ein Ordensmitglied Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind oder einen sexuellen Missbrauch Minderjähriger oder schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener mitteilen wollen, ermutigen wir Franziskaner-Minoriten der Provinz St. Elisabeth darüber hinaus, die Tat bei der örtlich zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen.
Betroffene und Wissensträger/innen können sich außerdem an den Provinzialminister unserer Gemeinschaft wenden: